Wenn ein Mensch durch eine lebensbedrohliche Erkrankung stark beeinträchtigt ist, benötigt er besondere, intensive Pflege. Diese Situation erfordert manchmal, dass der Patient rund um die Uhr beatmet werden muss oder seine Vitalwerte kontinuierlich überwacht werden müssen. Diese Art der Pflege fällt unter den Fachbegriff der Intensivpflege. Interessanterweise muss Ihr Angehöriger für diese intensive Betreuung nicht zwingend im Krankenhaus verbleiben. Dank professioneller Unterstützung ist es möglich, dass er auch in seinem eigenen Zuhause umfassend versorgt wird.
Wozu dient die Intensivpflege?
Die häusliche Intensivpflege bietet eine alternative Versorgungsform, die es schwer erkrankten Patienten ermöglicht, in der vertrauten Umgebung ihres Zuhauses zu bleiben, ohne auf die notwendige medizinische und pflegerische Betreuung verzichten zu müssen. Diese Form der Pflege stellt sicher, dass alle erforderlichen medizinischen Maßnahmen, wie die Beatmung und Überwachung der Vitalfunktionen, fachgerecht und ohne Unterbrechung durchgeführt werden.
Was genau ist Intensivpflege?
Intensivpflege umfasst die 24-Stunden-Betreuung von Menschen, die unter lebensbedrohlichen oder lebensverkürzenden Erkrankungen leiden. Wenn diese Betreuung außerhalb von Krankenhäusern oder klinischen Einrichtungen stattfindet, spricht der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von außerklinischer Intensivpflege. Patienten können in diesem Rahmen zu Hause, in betreuten Wohngemeinschaften oder in spezialisierten Pflegeeinrichtungen versorgt werden.
Die außerklinische Intensivpflege
Das Hauptziel der außerklinischen Intensivpflege besteht darin, den betroffenen Patienten eine individuelle und qualitativ hochwertige Versorgung zu bieten, während sie in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Um dies zu gewährleisten, werden speziell ausgebildete Pflegekräfte und medizinisches Fachpersonal eingesetzt. Diese Experten sind dafür verantwortlich, die notwendige Überwachung, Behandlung und Pflege rund um die Uhr sicherzustellen.
Diese Form der Intensivpflege ermöglicht es den Patienten, trotz schwerer Erkrankungen, in einer Umgebung zu verbleiben, die ihnen vertraut ist und in der sie sich geborgen fühlen. Durch die fachkundige Betreuung durch speziell geschulte Pflegekräfte und medizinisches Fachpersonal wird eine umfassende Versorgung direkt im häuslichen Umfeld oder in einer angepassten Wohnform wie einer betreuten Wohngemeinschaft gewährleistet.
Die Möglichkeiten der Intensivpflege
In Deutschland wird die Versorgung von kranken Menschen vom Grundsatz „ambulant vor stationär“ geleitet. Dieser Leitsatz der Gesundheitspolitik spiegelt den Wunsch vieler Menschen wider, auch bei Pflegebedürftigkeit in ihrem eigenen Zuhause leben zu können.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Patienten mit einem hohen medizinischen Pflegebedarf in einer Wohngruppe außerhalb einer Klinik zu betreuen.
Ambulante Intensivpflege zu Hause
Die häusliche Pflege eines schwerkranken Menschen durch eine qualifizierte Pflegefachkraft wird oft als 1:1-Intensivpflege bezeichnet. Dies liegt daran, dass sich eine Pflegekraft intensiv um einen einzigen Patienten kümmert.
Um diese Art der Pflege zu ermöglichen, benötigt man Pflegepersonal, das eine dreijährige Ausbildung zur examinierten Pflegefachkraft erfolgreich absolviert hat. Zusätzlich ist es erforderlich, dass die Pflegekräfte in der ambulanten Intensivpflege regelmäßige Fortbildungen durchlaufen, beispielsweise in Bereichen wie „Reanimation“, „außerklinische Beatmung“ oder „Erste Hilfe“. Im idealen Fall besitzen sie zusätzlich eine Zusatzqualifikation, etwa als Fachpflegekraft für Anästhesie und Intensivpflege.
Wenn Sie ambulante Intensivpflege für einen Angehörigen in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie sich zunächst an Ihre Krankenversicherung wenden. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse in der Regel nur die Kosten für Pflegedienste, die einen entsprechenden Versorgungsvertrag mit ihr abgeschlossen haben. Die Krankenkasse wird Ihnen einen passenden Intensivpflegedienst empfehlen.
Ambulante Intensivpflege in einer Wohngruppe
Es ist nicht immer möglich, einen schwerkranken Angehörigen, der Intensivpflege benötigt, zu Hause zu betreuen. In solchen Fällen bieten Wohngemeinschaften, die hauptsächlich aus Intensivpatienten bestehen, eine ausgezeichnete Alternative. Diese bieten den Schwerstpflegebedürftigen eine professionelle Versorgung in einer wohnlichen Atmosphäre.
Ein Beispiel hierfür sind die sogenannten Beatmungs-Wohngemeinschaften, in denen mehrere Beatmungspatienten gemeinsam untergebracht sind. In diesen Wohngemeinschaften wird in der Regel ein Betreuungsschlüssel angewendet, bei dem eine Pflegekraft zwei bis maximal drei Patienten versorgt. Dieser Schlüssel findet üblicherweise auch in Pflegeheimen Anwendung.
Diese Formen der Intensivpflege ermöglichen es den Betroffenen, trotz ihrer schweren Erkrankungen in einem möglichst normalen, häuslichen Umfeld zu leben oder zumindest in einer Umgebung, die so nah wie möglich an ein solches herankommt. Durch die spezialisierte und intensive Betreuung können die Patienten eine hohe Qualität der Pflege erfahren, die auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Intensivpflege im Pflegeheim
Es gibt spezialisierte Einrichtungen sowie Altenpflegeheime mit dedizierten Abteilungen, die sich der Intensivpflege schwerstkranker Patienten außerhalb eines Krankenhauses verschrieben haben. Diese Einrichtungen bieten eine umfassende Betreuung und sind oft ein Bindeglied in der Versorgungskette zwischen dem Krankenhaus und der ambulanten Intensivpflege zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft. Die Unterbringung eines Angehörigen in einem solchen Pflegeheim dient häufig als Übergangslösung, die den Weg von der stationären Krankenhausbehandlung zur ambulanten Intensivpflege ebnet.
Ambulante Intensivpflege und ihre Leistungen
Die Anforderungen an die ambulante Intensivpflege sind vielfältig und müssen auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten abgestimmt werden. Bei der Suche nach einer geeigneten Pflegelösung ist es wichtig, darauf zu achten, dass bestimmte essenzielle Leistungen gewährleistet sind.
Zu den notwendigen Maßnahmen, die in der ambulanten Intensivpflege enthalten sein sollten, gehören unter anderem:
- Die Überwachung des allgemeinen Gesundheitszustandes des Patienten, inklusive notwendiger medizinischer Interventionen wie beispielsweise Reanimationen.
- Ein sachgerechter Umgang mit Medizintechnik, dazu zählen Infusions- und Spritzenpumpen, Beatmungsgeräte und Überwachungsgeräte.
- Das fachkundige Verabreichen von Injektionen und Infusionen.
- Die professionelle Wundversorgung, um die Heilung zu fördern und Infektionen zu vermeiden.
- Das korrekte Legen und die Pflege von Blasenkathetern, Magensonden und ähnlichen medizinischen Hilfsmitteln.
- Die sorgfältige Versorgung einer künstlichen Öffnung der Luftröhre (Tracheostoma), einschließlich des Absaugens, um Atemwege frei zu halten.
- Die Körperpflege des Patienten, die auf seine Bedürfnisse abgestimmt ist, um sein Wohlbefinden zu fördern.
- Die Mobilisation oder spezielle Positionierung des Patienten, um körperliche Beschwerden zu lindern und die Lebensqualität zu verbessern.
- Die Anleitung der Angehörigen in der Handhabung der Pflege und der medizinischen Geräte, damit sie in der Lage sind, den Patienten im Alltag unterstützend zur Seite zu stehen.
Für wen ist außerklinische Intensivpflege geeignet?
Außerklinische Intensivpflege bietet eine hervorragende Alternative zur klinischen Behandlung für eine Vielzahl von Patientengruppen. Diese Form der Pflege kommt insbesondere für folgende Patienten in Frage:
- Menschen, die unter Lähmungen leiden, einschließlich derjenigen mit Querschnittslähmung, bei denen wesentliche Teile des Körpers ihre Funktion verloren haben.
- Patienten, die ein apallisches Syndrom (Wachkoma) erleben und somit in einem Zustand zwischen Bewusstsein und Unbewusstsein verharren.
- Patienten, die an einer fortgeschrittenen Krebserkrankung leiden und intensive Pflege und Unterstützung benötigen.
- Individuen mit Schädel-Hirn-Traumata oder anderen schwerwiegenden neurologischen Störungen, die zu Bewusstlosigkeit oder Koma führen.
- Personen, die unter Herzrhythmusstörungen oder Störungen im Flüssigkeits-, Elektrolyt-, Säure- und/oder Basenhaushalt leiden, was eine kontinuierliche Überwachung und spezielle Pflege erfordert.
- Schwerstpflegebedürftige Kinder, die aufgrund lebensbedrohlicher Erkrankungen oder Behinderungen intensive Betreuung und Pflege benötigen.
- Patienten, die eine Beatmung benötigen, wie zum Beispiel COPD-Patienten oder solche mit respiratorischer Insuffizienz, die entweder zeitweise oder permanent auf maschinelle Unterstützung angewiesen sind.
Sonderfall: Heimbeatmung
In der ambulanten Intensivpflege gibt es einen speziellen Bereich, der sich mit der Heimbeatmung, oft auch als außerklinische Beatmung bezeichnet, beschäftigt. Dies betrifft Patienten, die entweder stundenweise oder rund um die Uhr künstlich beatmet werden müssen.
In diesen Fällen liegt die primäre Aufgabe des Intensivpflegedienstes zu Hause darin, den Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen sorgfältig zu überwachen sowie die korrekte Funktion der Beatmung zu gewährleisten. Darüber hinaus bietet dieser Dienst Unterstützung für Sie als pflegende Angehörige, indem er sicherstellt, dass Sie in der Lage sind, die Beatmungstechnik und das dazugehörige Zubehör sachgerecht und sicher zu bedienen.
Kosten für die außerklinische Intensivpflege
Die Betreuung von schwerstkranken Menschen außerhalb einer Klinik stellt eine enorme Herausforderung dar – diese ist nicht nur emotional, sondern auch finanziell sehr anspruchsvoll. Die Kosten für Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung können beträchtlich sein.
Die Zuständigkeit für die Kostenübernahme ist in den deutschen Sozialgesetzen festgelegt. Demnach teilen sich die Kranken- und Pflegekassen die Verantwortung für die Finanzierung der Intensivpflege in verschiedenen Bereichen.
Krankenkasse – Kostenübernahme für Behandlungspflege
Die Krankenversicherung ist der Kostenträger für die sogenannte Behandlungspflege. Zu diesen Leistungen zählen alle Pflege-, Überwachungs- und Versorgungsmaßnahmen, die durch einen Intensivpflegedienst erbracht werden. Eine wesentliche Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine ärztliche Verordnung, die in der Regel zeitlich begrenzt ist. Jedoch kann sie, basierend auf einer ärztlichen Anordnung, auch unbefristet ausgestellt werden.
Versicherte sind verpflichtet, für 28 Tage pro Kalenderjahr einen Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten für die Behandlungspflege zu tragen, jedoch maximal 10 Euro pro Tag. Nach diesem Zeitraum entfällt der Eigenanteil automatisch.
Pflegeversicherung – Finanzierung der Pflegeleistungen
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die sogenannte Grundpflege, die Leistungen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität umfasst. Zusätzlich gibt es Pflegeleistungen wie den Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat, der unter anderem für Haushaltshilfen eingesetzt werden kann.
Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf Grundpflege und verschiedene andere Pflegeleistungen. Wenn ein pflegender Angehöriger die täglichen Pflegemaßnahmen übernimmt, erhält er dafür ein monatliches Pflegegeld. Wird die Pflege stattdessen von einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt, rechnet dieser die sogenannten Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Die Höhe dieser finanziellen Unterstützung richtet sich nach dem Pflegegrad des Betroffenen.
Sozialhilfe bei ambulanter Intensivpflege?
Falls Sie feststellen, dass Ihre finanziellen Ressourcen für die Deckung der Pflegekosten nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, Sozialhilfe oder die sogenannte Hilfe zur Pflege in Anspruch zu nehmen. Um diese Leistungen zu erhalten, ist es jedoch notwendig, Ihre finanzielle Lage gegenüber dem Sozialamt transparent darzulegen.
Diese Unterstützung durch Sozialhilfe dient dazu, sicherzustellen, dass alle notwendigen Pflegeleistungen ohne unzumutbare finanzielle Belastungen für die Betroffenen und ihre Familien erbracht werden können. Dies ermöglicht eine fortgesetzte qualitativ hochwertige Pflege und Unterstützung, die an die spezifischen Bedürfnisse jedes Einzelnen angepasst ist.
Semja Denise M’Barek ist examinierte Pflegefachkraft mit über 15 Jahren Berufserfahrung in der stationären und ambulanten Pflege, davon viele Jahre bei der Caritas. Als Gründerin und Geschäftsführerin der Cura Optima GmbH verbindet sie fachliches Know-how mit tiefem Einfühlungsvermögen – und steht damit für eine neue Generation der Pflegevermittlung: menschlich, professionell und lösungsorientiert.






