Wenn Sie oder einer Ihrer Angehörigen nicht mehr in der Lage sind, alltägliche Grundbedürfnisse wie Aufstehen, den Gang zur Toilette, das Zähneputzen, das Ankleiden oder das Frühstücken selbstständig zu bewältigen, besteht ein Anspruch auf Grundpflege.
Das Konzept der Grundpflege umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten, die von der sogenannten kleinen Grundpflege, wie der Hilfe bei der Körperhygiene und der Nahrungsaufnahme, bis hin zur großen Grundpflege, welche auch die Unterstützung bei der Mobilität und der Kommunikation einschließt, reichen.
Cura Optima bietet eine detaillierte Beschreibung dieser Tätigkeiten und zeigt auf, wie man weitere Probleme wie Wundliegen oder Gelenkversteifungen vermeiden kann. Es ist wichtig, ein tieferes Verständnis für diese Pflegeleistungen zu entwickeln, um Ihren pflegebedürftigen Angehörigen die bestmögliche Unterstützung und Fürsorge zukommen zu lassen.
Was genau ist die Grundpflege?
Die Grundpflege stellt die fundamentale Unterstützung für Menschen dar, die nicht mehr in der Lage sind, ihre täglichen Routineaufgaben eigenständig zu erledigen. Diese Form der Pflege zielt darauf ab, die elementaren Bedürfnisse wie Körperhygiene, Ernährung und Ausscheidung zu erfüllen.
Als Angehöriger oder professionelle Pflegekraft helfen Sie der pflegebedürftigen Person dabei, alltägliche Herausforderungen zu meistern. Dazu gehören Tätigkeiten wie das An- und Auskleiden, die Nahrungsaufnahme und weitere Basisaktivitäten des täglichen Lebens. Umgangssprachlich wird die Grundpflege oft auch als direkte Pflege oder Basispflege bezeichnet.
Diese Unterstützung ist essentiell, um die Würde und das Wohlbefinden der Betroffenen zu wahren. Indem Sie als Pflegekraft oder Angehöriger helfend eingreifen, tragen Sie dazu bei, die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person maßgeblich zu verbessern und ihre Selbstständigkeit so weit wie möglich zu fördern.
Was ist Teil der Grundpflege? – Eine Übersicht
Grundpflege umfasst die Unterstützung in den Schlüsselbereichen der Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung und Mobilität. Jeder dieser Bereiche ist entscheidend für das Wohlbefinden und die Würde pflegebedürftiger Menschen.
Körperpflege
Die Körperpflege beinhaltet verschiedene Tätigkeiten, um die Hygiene und das Wohlbefinden der pflegebedürftigen Person zu gewährleisten:
- Pflege der Haut und des Gesichts,
- Waschen, Föhnen, Kämmen und Pflegen der Haare sowie das Anbringen von Haarersatz,
- Durchführung der Rasur, sowohl Trocken- als auch Nassrasur,
- Zahnpflege einschließlich der Reinigung von Zahnprothesen,
- Waschen des gesamten Körpers oder einzelner Körperteile, bekannt als Teilwaschungen.
Ein pflegebedürftiger Mensch kann auf vielfältige Weise Unterstützung erhalten, abhängig von seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten:
- Waschen mit einem feuchten Waschlappen am Waschbecken,
- Sitzend auf einem Hocker, im Rollstuhl oder Toilettenstuhl, oder stehend,
- Liegend im Bett,
- In der Dusche, entweder sitzend auf einem Duschhocker oder stehend,
- In der Badewanne, ob sitzend oder liegend.
Ernährung
Im Bereich der Ernährung zielt die Grundpflege darauf ab, bei der Nahrungsaufnahme zu helfen. Dies kann beinhalten:
- Das mundgerechte Zerkleinern des Essens und das Anreichen desselben.
- Bei Nutzung einer Ernährungssonde, insbesondere bei enteraler Ernährung, das Verabreichen von spezieller Sondennahrung und die Reinigung der Sonde.
Zu beachten ist, dass Einkauf, Planung und Zubereitung von Mahlzeiten zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehören und nicht zur Grundpflege zählen.
Hilfe bei Ausscheidungen
Unterstützung in diesem Bereich umfasst:
- Überwachung des Toilettengangs mit anschließender Intimhygiene,
- Kontinenz- und Toilettentraining für die Harnblase und den Enddarm,
- Reinigung von Harnröhrenkathetern und Wechsel der Katheterbeutel,
- Pflege und Versorgung von künstlichen Ausgängen wie Urostoma oder Enterostoma,
- Entleeren und Reinigen von Toilettenstühlen sowie das Entleeren und Wechseln von Urinbeuteln,
- Wechsel von Inkontinenzmaterial und Reinigung des Intimbereichs.
Mobilität bei Pflegebedürftigkeit
Die Mobilität beinhaltet alle Hilfen, die die pflegebedürftige Person benötigt, um sich zu bewegen. Dies schließt ein:
- Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen,
- Hilfe beim An- und Auskleiden,
- Unterstützung beim Gehen, Stehen und Treppensteigen,
- Begleitung beim Verlassen des Hauses oder der Wohnung, beispielsweise für einen Arztbesuch.
Der Unterschied zwischen Behandlungspflege und Grundpflege
Sowohl die Behandlungspflege als auch die Grundpflege sind essenzielle Bestandteile der ambulanten und stationären Krankenpflege, allerdings mit klaren Unterschieden:
– Die Grundpflege konzentriert sich auf die Unterstützung bei regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens, wie Körperpflege, Ernährung und Ausscheidung.
– Die Behandlungspflege hingegen umfasst alle medizinisch-therapeutischen Maßnahmen. Dazu zählen Tätigkeiten wie die Wundversorgung, Messung von Blutdruck oder Blutzucker, Verabreichung von Medikamenten und der Wechsel von Verbänden.
Die Grundpflege nach dem Sozialgesetzbuch XI
Pflegebedürftige, die nach dem elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) einen anerkannten Pflegegrad zwischen 1 und 5 haben, besitzen einen Anspruch auf Grundpflege. Diese Kosten werden anteilig von der Pflegeversicherung übernommen, um die nötige Unterstützung im Alltag zu gewährleisten.
Grundpflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V
Die Grundpflege ist, zusammen mit der Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung, Teil der häuslichen Krankenpflege, die im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt ist. Diese Art der Pflege kann jedoch nicht eigenständig beantragt werden; sie muss vielmehr durch einen Arzt verordnet werden, oft mittels eines Rezepts.
Dies liegt daran, dass die häusliche Pflege nach SGB V für Menschen gedacht ist, die voraussichtlich nur für eine kurze Zeit Pflege benötigen, wie zum Beispiel nach einer Operation. Daher werden diese Leistungen nicht von der Pflegekasse, sondern von der Krankenversicherung getragen.
Unterscheidung zwischen kleiner und großer Grundpflege
Der Hauptunterschied zwischen der kleinen und der großen Grundpflege liegt im Umfang der Waschhilfen, die die pflegebedürftige Person von Angehörigen oder Pflegekräften erhält.
Kleine Grundpflege
Bei der kleinen Grundpflege kann die pflegebedürftige Person sich größtenteils selbst waschen und benötigt nur bei bestimmten Tätigkeiten Unterstützung. Diese Tätigkeiten können beinhalten:
– Das An- und Ausziehen, einschließlich der Auswahl und des Bereitlegens der gewünschten Kleidung,
– Eine Teilwaschung, wie beispielsweise des Gesichts und Oberkörpers oder des Genitalbereichs und Gesäßes,
– Mundpflege und Zahnpflege, eventuell einschließlich der Versorgung von Zahnprothesen und der Pflege der Lippen,
– Hilfe bei der Ausscheidung, sei es im Bett mit entsprechender Entsorgung oder durch Begleitung zur Toilette mit Hilfestellung und anschließender Reinigung, eventuell einschließlich Katheterpflege oder der Stomaversorgung bei künstlichen Darmausgängen wie einem Entero- oder Urostoma.
Große Grundpflege
Die große Grundpflege umfasst alle Tätigkeiten der kleinen Grundpflege, ergänzt jedoch um eine Ganzkörperwaschung. Diese Waschung kann am Bett, am Waschbecken oder in der Dusche bzw. im Bad durchgeführt werden, abhängig von den Fähigkeiten und Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person.
Ob eine pflegebedürftige Person selbst in der Lage ist, sich anzuziehen oder zu waschen, wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt, der individuelle Bedarf und die erforderlichen Pflegeleistungen ermittelt.
Zusätzliche Informationen zur Differenzierung zwischen Behandlungspflege und Grundpflege
Sowohl die Behandlungspflege als auch die Grundpflege sind essenzielle Komponenten der ambulanten und stationären Krankenpflege. Sie unterscheiden sich jedoch deutlich in ihren Zielen und Methoden:
– Die Grundpflege unterstützt pflegebedürftige Personen in den täglich wiederkehrenden Aktivitäten des Lebens, wie Körperpflege, Ernährung und Ausscheidung.
– Die Behandlungspflege, hingegen, beinhaltet medizinisch-therapeutische Maßnahmen, die von Wundversorgung über die Messung von Blutdruck und Blutzucker bis hin zur Medikamentengabe und dem Wechsel von Verbänden reichen.
Kostenübernahme der Grundpflege
Die kurzfristige Grundpflege, die unter das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) und somit in den Bereich der häuslichen Krankenpflege fällt, wird von der gesetzlichen Krankenkasse als Leistung übernommen. Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist eine Zuzahlung erforderlich. Diese Zuzahlung beläuft sich auf 10 % der Kosten der jeweiligen Leistung zuzüglich einer Pauschale von zehn Euro pro Verordnung.
Im Gegensatz dazu steht die dauerhafte Grundpflege, die gemäß dem elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt ist und direkt mit den Pflegegraden 1 bis 5 verbunden ist. Diese Form der Pflege wird anteilig von der Pflegekasse bzw. von der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung getragen. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie im Ratgeber zu Pflegeleistungen, der Ihnen umfassende Einblicke und Unterstützung bietet.
Es ist wichtig, sich über diese Unterschiede klar zu sein, da die Finanzierung der Pflegeleistungen je nach Art der Pflege und abhängig von der individuellen Situation der Pflegebedürftigen variiert. Der Ratgeber Pflegeleistungen kann dabei helfen, die verschiedenen Aspekte und Möglichkeiten der Kostenübernahme besser zu verstehen und zu navigieren.
Prophylaxe-Maßnahmen für Senioren und Pflegebedürftige
Pflegestandards in der Grundpflege umfassen wichtige prophylaktische Maßnahmen, die darauf abzielen, Folgeerkrankungen bei Pflegebedürftigen zu verhindern. Personen, die den überwiegenden Teil des Tages im Bett verbringen, sind besonders gefährdet, durch Druckstellen wund zu liegen, bekannt als Dekubitus. Zudem können verkürzte Muskeln, Sehnen und Bänder zu dauerhaften Gelenkversteifungen, den sogenannten Kontrakturen, führen.
Um solche und andere gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden, sind vorbeugende Maßnahmen ein integraler Bestandteil der Pflegestandards in der Grundpflege. Es ist daher essenziell, dass Sie bei der Pflege folgende präventive Maßnahmen berücksichtigen:
Dekubitusprophylaxe: Vorbeugung gegen das Wundliegen
Unterstützen Sie Ihren Angehörigen dabei, regelmäßig die Position zu wechseln, um die Mobilisation zu fördern. Verwenden Sie spezielle Dekubitusmatratzen und achten Sie besonders auf die Hautpflege an den gefährdeten Stellen, wie dem Kreuz- und Steißbein, den Fersen, Schultern, dem Hinterkopf, den Ohrmuscheln, der Wirbelsäule, den Knien sowie den Ellenbogen.
Kontrakturenprophylaxe: Vorbeugung gegen Muskelverkürzungen
Lagern Sie Ihren Angehörigen alle zwei Stunden um, indem Sie Kissen, Rollen, Keile oder Fußstützen nutzen. Fördern Sie Bewegungen durch Krankengymnastik, bei der ein Physiotherapeut die betroffenen Gelenke vorsichtig mobilisiert oder bei der Eigenbewegung hilft.
Thromboseprophylaxe: Vorbeugung der Entstehung von Blutgerinnseln
Helfen Sie Ihrem Angehörigen bei der Mobilisation und Umlagerung und unterstützen Sie Bewegungen durch Krankengymnastik, um die Gefahr von Blutgerinnseln zu minimieren.
Pneumonieprophylaxe: Vorbeugung gegen Lungenentzündung
Um Lungenentzündungen vorzubeugen, setzen Sie auf Atemgymnastik (z.B. tiefes Atmen, Nasenatmung, Aufpusten von Luftballons, Pusten durch Trinkhalme), sorgen Sie für gute Raumluft und befeuchtete Atemluft. Weitere Maßnahmen sind die Sekretlockerung (reichlich Flüssigkeitsaufnahme, schleimlösende Medikamente), das Aushusten oder Absaugen von Schleim, die Entlastung der Lungenflügel und die Verbesserung der Lungenbelüftung durch Positionierung im Kutschersitz, Stehen und langsames Laufen.
Intertrigoprophylaxe: Vermeidung von juckenden und nässenden Hautdefekten in Hautfalten
Halten Sie die Hautfalten Ihres Angehörigen trocken, achten Sie auf atmungsaktive Kleidung und Vorlagen ohne Kunststoffe und waschen Sie diese regelmäßig.
Obstipationsprophylaxe: Vorbeugung einer Verstopfung
Sorgen Sie für eine ausgewogene, ballaststoffreiche Ernährung, ausreichend Bewegung und eine genügende Flüssigkeitsaufnahme Ihres Angehörigen, um Verdauungsproblemen vorzubeugen.
Vorbeugung gegen Mundpilz (Mundsoor)
Achten Sie darauf, dass Ihr Angehöriger ausreichend trinkt, nutzen Sie Mundspülungen und sorgen Sie für regelmäßige Mundhygiene, einschließlich der Pflege von Zahnprothesen. Die Speichelproduktion kann durch Kaugummi, Fruchtgummi, Brotkruste oder Trockenfrüchte angeregt werden. Für spröde und eingerissene Lippen eignen sich Vaseline und Wundsalbe.
Exsikkoseprophylaxe: Vermeidung von Flüssigkeitsmangel
Überwachen Sie die Flüssigkeitszufuhr Ihres Angehörigen, animieren Sie zum Trinken, achten Sie auf die Verwendung geeigneter Trinkgefäße und unterstützen Sie, falls nötig, beim Trinken.
Förderung von Alltagsfähigkeiten und Kommunikation
Unterstützen Sie die Eigenständigkeit Ihres Angehörigen durch verschiedene Maßnahmen: Übungen zur Körperpflege, An- und Ausziehtraining, Esstraining, Toilettentraining, Gedächtnistraining und Übungen zur Bewältigung des Alltags, wie Einkaufen. Helfen Sie auch beim Aufbau und der Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten, beispielsweise durch den Besuch einer Tagespflege-Einrichtung.
Praxistipps für pflegende Angehörige
Bei der Durchführung der Grundpflege sollten Sie die Grundtätigkeiten in Teiltätigkeiten untergliedern:
- Vorbereitung: Bereiten Sie alle benötigten Materialien und Informationen vor.
- Durchführung: Führen Sie die Pflegetätigkeiten schrittweise und behutsam durch.
- Nachbereitung: Sorgen Sie nach der Pflege für Ordnung und dokumentieren Sie die durchgeführten Maßnahmen.
Grundpflege durch Angehörige – worauf Sie achten sollten
Für pflegende Angehörige ist es entscheidend, den erforderlichen Unterstützungsgrad ihres zu pflegenden Familienmitglieds zu verstehen. Pflegeexperten haben fünf verschiedene Hilfeformen definiert, die je nach Bedarf des Pflegebedürftigen bei den alltäglichen Grundverrichtungen wie Waschen, Rasieren, Nahrungszubereitung sowie An- und Auskleiden angewandt werden.
Beaufsichtigung:
Als Pflegeperson sind Sie dafür verantwortlich, kontinuierlich zu überwachen und zu kontrollieren, wie Ihr Angehöriger die Grundverrichtungen ausführt. Fragen Sie sich: Führt er jede Aktivität, wie das Rasieren, eigenständig und in der korrekten Reihenfolge durch? Ist er in der Lage, die notwendigen Schritte sicher und vollständig auszuführen? Ihre Rolle ist es, sicherzustellen, dass er diese Tätigkeiten korrekt und gründlich bewältigt, ohne direkt einzugreifen.
Unterstützung:
In dieser Funktion müssen Sie alle notwendigen Gegenstände und Hilfsmittel bereitstellen, damit Ihr Angehöriger die täglichen Grundverrichtungen selbstständig durchführen kann. Es geht darum, die Selbstständigkeit Ihres Familienmitglieds zu fördern, indem Sie sicherstellen, dass alle benötigten Utensilien leicht zugänglich sind.
Anleitung:
Hier ist es Ihre Aufgabe, darauf zu achten, dass Ihr pflegebedürftiger Angehöriger die regelmäßigen Verrichtungen wirklich durchführt. Manchmal reicht es aus, ihn dazu aufzufordern und danach zu überprüfen, ob er die Aufgabe erledigt hat. In anderen Fällen kann es notwendig sein, dass Sie den gesamten Prozess aktiv steuern und jeden Schritt detailliert erklären müssen, um sicherzustellen, dass alles korrekt ausgeführt wird.
Teilweise Übernahme:
Wenn Ihr Angehöriger nicht in der Lage ist, die gesamte Tätigkeit selbstständig auszuführen, müssen Sie teilweise eingreifen. Das bedeutet, dass Sie bestimmte Abschnitte der Grundverrichtung übernehmen, weil er diese nicht allein bewältigen kann. Ihre Unterstützung variiert je nach den individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen Ihres Familienmitglieds.
Vollständige Übernahme:
In dieser Stufe der Pflege müssen Sie alle Schritte einer Grundverrichtung komplett übernehmen, da Ihr Angehöriger nicht aktiv daran teilnehmen kann. Sie führen die notwendigen Handlungen aus, während Ihr Familienmitglied passiv bleibt. Dies ist oft der Fall, wenn die körperlichen oder geistigen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen stark eingeschränkt sind.
Diese Hilfeformen sind essenziell, um den Unterstützungsbedarf richtig einzuschätzen und entsprechend darauf zu reagieren. Die Anpassung Ihrer Pflegestrategie an diese Stufen trägt maßgeblich dazu bei, die Lebensqualität Ihres Angehörigen zu verbessern und ihn in seinem Alltag bestmöglich zu unterstützen. Indem Sie diese unterschiedlichen Grade der Hilfe verstehen und anwenden, sorgen Sie für eine effektive und empathische Pflege.
Semja Denise M’Barek ist examinierte Pflegefachkraft mit über 15 Jahren Berufserfahrung in der stationären und ambulanten Pflege, davon viele Jahre bei der Caritas. Als Gründerin und Geschäftsführerin der Cura Optima GmbH verbindet sie fachliches Know-how mit tiefem Einfühlungsvermögen – und steht damit für eine neue Generation der Pflegevermittlung: menschlich, professionell und lösungsorientiert.






